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   FG Baden-Württemberg, 17.05.1978 - VII 453/77   

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https://dejure.org/1978,13693
FG Baden-Württemberg, 17.05.1978 - VII 453/77 (https://dejure.org/1978,13693)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.1978 - VII 453/77 (https://dejure.org/1978,13693)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 1978 - VII 453/77 (https://dejure.org/1978,13693)
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.01.2013 - 3 V 1340/12

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweilige Anordnung beim

    (e) Womöglich gilt dasselbe auch dann, wenn der Verwaltungsakt mit dem Einspruch angefochten ist, kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, über den Einspruch jedoch noch nicht entschieden ist (so Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 17. Mai 1978 VII 453/77, EFG 1979, 4), weil gemäß § 361 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 AO und § 69 Abs. 2 Satz 1 FGO die Finanzbehörde die Aussetzung der Vollziehung auch von Amts wegen gewähren kann.

    Dieser Auffassung könnte jedoch § 256 AO, sollte er auf den Insolvenzantrag anwendbar sein, zumindest jedoch dessen Rechtsgedanke entgegen stehen (vgl. Hessisches FG Beschluss vom 22. Januar 1982 VI B 139/81, EFG 1982, 419; a.A. Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 17. Mai 1978 VII 453/77, EFG 1979, 4), wenn nämlich § 251 Abs. 2 Satz 1 AO lediglich bestimmt, dass die Vorschriften der InsO über die Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens unberührt bleiben, dies jedoch den Umstand, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Maßnahme im Vollstreckungsverfahren bildet, nicht tangiert (so BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787, zur KO).

  • VG Köln, 09.09.2010 - 23 L 99/10

    Eilrechtsschutz gegen die Inanspruchnahme wegen der bereits mittels Bescheid

    Eine fehlerfreie Handhabung des Ermessens in diesem Sinne setzt unter anderem voraus, dass die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt entsprechend ihrer in § 88 AO normierten Amtsermittlungspflicht einwandfrei ermittelt, wobei insbesondere auch eine fehlende Aufklärung von Umständen, die sich auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermessensvorschrift - hier: § 191 AO - beziehen, zu einem Ermittlungsdefizit führt, dass einen Ermessensfehler begründet, vgl. z.B. OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 10.03.2010 - 4 L 267/09 -, juris-Dokumentation, Rnr. 7; OVG NRW, Beschluss vom 29.11.2004 - 10 B 2076/04 - juris-Dokumentation, Rnr. 7 f.; FG Hamburg, Urteil vom 20.06.1978 - VI 100/77 -, EFG 1979, 4 (5); FG Rhld.-Pfalz, Urteil vom 26.02.1980 - IV 109/76 - Söhn in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, Bd. III, Stand: Juli 2010, § 88 Rnr. 377; Loose in: Tipke/Kruse, AO, Stand: Juni 2010, § 191 Rnr. 46 m. w. N.
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